Italian Desk: Deutsch-Italienische Rechtsberatung

Warum ein Italian Desk?

Italien ist die zweitgrößte Industrienation der Europäischen Union und ein wichtiger Handelspartner Deutschlands. Unser Italian Desk ist seit vielen Jahren im deutsch-italienischen Rechtsverkehr aktiv und kennt die rechtlichen und kulturellen Besonderheiten beider Länder. Mit fließenden Kenntnissen beider Sprachen sowie engen Verbindungen zu Steuerberatern, Institutionen und Rechtsanwälten in Italien bieten wir unseren Mandanten die beste Ausgangsposition im deutsch-italienischen Kontext.

Wer sind wir?

Unser Team besteht aus erfahrenen Rechtsanwälten, die sich auf das deutsch-italienische Wirtschaftsrecht spezialisiert haben. Wir arbeiten eng mit italienischen Kollegen und Experten zusammen, um unseren Mandanten umfassende und maßgeschneiderte Lösungen für grenzüberschreitende Geschäfte anbieten zu können.

Was bieten wir an?

Unsere deutsch italienische Rechtsberatung umfasst die folgenden Rechtsgebiete:

Arbeitsrecht

Unsere Kanzlei berät italienische Unternehmen in allen Fragen des deutschen Arbeitsrechts und vertritt sie vor deutschen Arbeitsgerichten. Dabei berücksichtigen wir die im Vergleich zum italienischen Arbeitsrecht besonderen Regelungen des deutschen Arbeitsrechtes und vermitteln ein Verständnis für die deutsche Arbeitsrechtspraxis. Umgekehrt beraten wir auch deutsche Unternehmen im italienischen Arbeitsrecht und erläutern die dortigen Besonderheiten.

Unser Beratungsspektrum im deutsch-italienischen Arbeitsrecht umfasst:

  • Individualarbeitsrecht
  • Kollektivrechtliche Fragen
  • Angrenzendes Sozialrecht

Gesellschaftsrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im deutschen, internationalen und italienischen Gesellschaftsrecht. Dabei unterstützen wir bei der Gründung von Unternehmen aller Rechtsformen, bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, Umstrukturierungen sowie bei Konflikten zwischen Gesellschaftern/Anteilseignern.

Handelsrecht

Unser Italian Desk berät und vertritt deutsche und italienische Unternehmen in allen zentralen Fragen des internationalen Handelsrechts. Dies umfasst die Vertretung in internationalen Rechtsstreitigkeiten vor deutschen und – in Zusammenarbeit mit italienischen Rechtsanwälten – italienischen Gerichten sowie vor internationalen Schiedsgerichten. Unsere langjährige Erfahrung erstreckt sich unter anderem auf die Beratung von Unternehmen der Automobilzulieferindustrie, der Medizintechnik sowie der Mode- und Lebensmittelbranche aus beiden Ländern.

Insolvenzrecht und Restrukturierung

Entsprechend unserer ausgewiesenen Reputation im (internationalen) Insolvenzrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten in allen Fragen des Insolvenzrechts, einschließlich der Eigenverwaltung und des Insolvenzplanverfahrens. Dabei greift unser Italian Desk auf renommierte Experten unserer Kanzlei zurück, um sowohl insolvenzbedrohte Unternehmen als auch Gläubiger und Organe von Gesellschaften auf höchstem juristischem Niveau zu unterstützen.

Wo sind wir tätig?

Unser Italian Desk ist sowohl in Deutschland als auch in Italien tätig. Durch enge Kooperationen und Partnerschaften können wir unseren Mandanten und ihrem Gewerbe an beiden Standorten zur jeweiligen Rechtsordnung umfassende Unterstützung bieten.

Wann sollten Sie uns kontaktieren?

Bei rechtlichen Fragen oder Konflikten im deutsch-italienischen Wirtschaftsrecht sollten Sie frühzeitig unseren Rat einholen. Durch rechtzeitige Beratung können oft langwierige und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten und Verhandlungen vermieden werden.

Wie erreichen Sie uns?

Sie können uns jederzeit telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Nutzen Sie auch unser Online-Kontaktformular für eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme.

Stefan Eßer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
T +49 211 828977-212
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