Dutch Desk: Deutsch-Niederländische Rechtsberatung

Warum ein Dutch Desk?

Deutschland und die Niederlande verbindet nicht nur eine fast 570 km lange Grenze, sondern auch sehr enge und intensive wirtschaftliche Beziehungen. Mit einem Handelsvolumen von zuletzt 225 Milliarden Euro ist Deutschland der wichtigste Handelspartner der Niederlande. Das entspricht in etwa dem Handelsvolumen von China und den USA zusammen. Unser Dutch Desk ist seit vielen Jahren im deutsch-niederländischen Rechtsverkehr in der grenzüberschreitenden Sanierungs- und Insolvenzberatung tätig, wobei wir im deutschen Recht selbst beraten und im niederländischen Recht mit qualifizierten Rechtsanwalts- und Steuerberaterkollegen kooperieren.

Wer sind wir?

Unser Team ist spezialisiert auf deutsch-niederländisches Wirtschaftsrecht, insbesondere auf Sanierungsrecht und Insolvenzrecht. Wir arbeiten eng mit niederländischen Anwälten und Experten zusammen, um unseren Mandanten umfassende und maßgeschneiderte grenzüberschreitende Lösungen anbieten zu können.

Was bieten wir an?

Unsere Kanzlei unterstützt deutsche und niederländische Unternehmen in unterschiedlichen Krisensituationen. Dazu bieten wir unseren Mandanten unter anderem folgende Leistungen an:

Krisenbegleitung

Allein in Nordrhein-Westfalen gibt es mehr als 5.000 niederländische Unternehmen. Entsprechend unserer ausgewiesenen Reputation im (internationalen) Sanierungs- und Insolvenzrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten in allen Fragen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Krisensituationen zur Erhaltung und Rettung des Unternehmens.

Außerinsolvenzliche Sanierung

Wir begleiten unsere Mandanten in freien außergerichtlichen Vergleichsverfahren ebenso wie in dem von der EU neugeschaffenen, außerinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahren oder dem Sanierungsmoderationsverfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG).

Sanierung durch Insolvenz

Ebenso beraten und begleiten wir niederländische Unternehmen im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung nach dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG).

Haftungsrecht

Anders als in den Niederlanden besteht in Deutschland eine Insolvenzantragspflicht, deren Nichtbeachtung sowohl zivilrechtliche Zahlungs- und Haftungsklagen als auch eine strafrechtliche Verfolgung der Unternehmensleitung nach sich ziehen kann. Mit unserer Kompetenz und jahrzehntelangen Erfahrung in Deutschland unterstützen wir Geschäftsführer niederländischer Unternehmen bei der Abwehr solcher Haftungsrisiken.

Anfechtungsrecht

Gerät ein deutscher Vertragspartner oder Kunde eines niederländischen Unternehmens in die Insolvenz, so besteht nach deutschem Recht die Möglichkeit, dass der Insolvenzverwalter bestimmte vorinsolvenzliche Leistungen des niederländischen Unternehmens im Wege der in Deutschland beliebten Insolvenzanfechtung zurückfordert. Auch zur Abwehr solcher Ansprüche können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, da wir im Anfechtungsrecht über besondere Expertise und Erfahrung verfügen.

Wo sind wir tätig?

Unser Dutch Desk ist sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden tätig. Durch enge Kooperationen und Partnerschaften können wir unsere Mandanten in Krisensituationen oder Haftungsfällen in der jeweiligen Rechtsordnung umfassend unterstützen.

Wann sollten Sie uns kontaktieren?

Bei rechtlichen Fragen oder Konflikten im deutsch-niederländischen Wirtschaftsrecht empfehlen wir Ihnen, frühzeitig den Rat unserer Rechtsanwälte einzuholen. Durch rechtzeitige Beratung können oft langwierige und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten und Verhandlungen vermieden und Unternehmenssanierungen oftmals erst ermöglicht werden.

Wie erreichen Sie uns?

Sie können uns jederzeit telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Nutzen Sie auch unser Online-Kontaktformular für eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme.

Dr. Utz Brömmekamp

Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt
T +49 211 828977-200
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Femke Brömmekamp

Rechtsanwältin
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