18.08. 2021

Bundesregierung unterstützt Schuldenschnitt nach StaRUG

2022-06-01T17:28:56+02:0018. August 2021|Autor Daniel Trowski, Meldungen|

Die Bundesregierung unterstützt den Schuldenschnitt nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG). Im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus können Gerichtskosten einschließlich der Kosten für die/den Restrukturierungsbeauftragte(n) / Sanierungsmoderator(in) in Höhe von EUR 20.000 pro Monat ersetzt werden.

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