Buchalik, Lojowsky: Vorbesprechungen mit dem Insolvenzgericht
Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vom 1.3.2012 wollte der Gesetzgeber einen Anreiz für eine frühzeitige Insolvenzantragstellung von insolvenzbedrohten Unternehmen erreichen und dem Zustand begegnen, dass solche Unternehmen einen Insolvenzantrag erst stellen, wenn das Vermögen restlos aufgezehrt ist und keine Sanierungschancen mehr bestehen. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor einer Sanierung durch Insolvenz ist ausreichend vorhandene Liquidität bei Antragstellung. [...]