Buchalik Brömmekamp und DIAI legen Leitfaden für die Arbeit in Gläubigerausschüssen vor
Der Gläubigerausschuss ist nach dem ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) das zentrale Steuerungsorgan für die Mitbestimmung der Gläubiger an der Sanierung eines insolventen Unternehmens sowie für die Auswahl des Insolvenz-/Sachverwalters. Trotz seiner exponierten Stellung sind viele Insolvenzgläubiger noch dabei, ihre Rolle zu finden. Während Kreditgeber regelmäßig im Ausschuss sitzen, stehen insbesondere Lieferanten und Dienstleister (ungesicherte Gläubiger) [...]