Corona: Weitere Fragen und Antworten (Stand: 23.03.2020) unter Berücksichtigung der beabsichtigten Gesetzesänderungen
Nachdem ich mein Geschäft schließen musste, kann ich die Miete meines Vermieters nicht mehr zahlen. Muss ich jetzt mit der Kündigung meiner Gewerberäume rechnen? Die meisten gewerblichen Mietverträge sehen ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vermieters bei Mietrückständen von mehr als ein oder zwei Monaten vor. Dies würde in vielen Fällen den Unternehmenszusammenbruch bedeuten. Die Bundesregierung plant im Rahmen einer Gesetzesänderung, die [...]