ESPRIT- Insolvenz: Was der Betriebsrat und die Mitarbeiter jetzt wissen müssen
Das Arbeitsrecht in der Insolvenz unterscheidet sich von dem Arbeitsrecht außerhalb der Insolvenz. Zwar gelten auch in der Insolvenz die allgemeinen Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes, jedoch sieht die Insolvenzordnung Besonderheiten für die Insolvenz vor. Personalmaßnahmen frühzeitig planen Obwohl diese Besonderheiten erst ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum Tragen kommen, aber gerade im Hinblick auf etwaige Personalmaßnahmen die Verhandlungen schon weit [...]