Aussetzung der Insolvenzantragspflichten oder doch Sanierung unter einem Schutzschirm?
Die Corona-Krise hat den Gesetzgeber dazu bewogen, die Insolvenzantragsplicht vorerst bis zum 30.9.2020 auszusetzen. Allerdings kann es für viele Unternehmen trotzdem Sinn machen, ein Insolvenzverfahren in vorläufiger Eigenverwaltung oder unter einem Schutzschirm einzuleiten. Die derzeitigen Hilfsmaßnahmen der Politik sehen vor, dass die Unternehmen einen leichteren und schnelleren Zugang zum Kurzarbeitergeld erhalten und hierbei auch die Sozialversicherungsbeiträge von der Agentur für [...]