Wie kann man Geschäftsinhabern, deren angemieteten Läden geschlossen sind, helfen?
Seit Ende 2020 gibt es für Geschäftsinhaber von Mietläden die Möglichkeit, eine Mietsenkung vom Vermieter zu verlangen, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Jasper Stahlschmidt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das Mietgeschäft coronabedingt geschlossen wurde. Die Mietanpassung muss dem Vermieter angezeigt werden und der Mieter muss die wirtschaftlichen Einbußen, die ihm durch die Schließung entstanden sind, ausreichend dokumentieren.