Schutzschirmverfahren für Rhein-Taxi Düsseldorf eingeleitet

Die Düsseldorfer Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH (Rhein-Taxi) hat am 22. August 2024 einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Das Amtsgericht Düsseldorf hat dem Antrag stattgegeben und ein Schutzschirmverfahren angeordnet. Rechtlich und betriebswirtschaftlich wird das Unternehmen von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte und von der Unternehmensberatung plenovia, beide Düsseldorf, beraten. Als Projektleiter begleitet Rechtsanwalt Fritz Rabenhorst, ebenfalls BBR, das Verfahren.

Verschiedene Krisenursachen

Rhein-Taxi, seit 1996 als Premium-Taxizentrale etabliert, kämpft seit Jahren gegen den zunehmenden Druck internationaler Plattformbetreiber wie Uber, Bolt und FreeNow. Diese Anbieter haben den schrumpfenden Personenbeförderungsmarkt in Düsseldorf weiter fragmentiert. Viele Taxibetriebe, so auch Rhein-Taxi, können nicht mehr wirtschaftlich arbeiten. Hinzu kommt, dass die Stadt Düsseldorf – im Gegensatz zu fast allen Kommunen in NRW – trotz enorm gestiegener Kosten der Taxibetriebe seit 2015 keine Tariferhöhung mehr zugelassen hat.

Sanierung durch Schutzschirmverfahren

Mit dem Schritt in ein Schutzschirmverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Lage hervorzugehen. „Wir sehen im Schutzschirmverfahren eine große Chance, unser Unternehmen zu restrukturieren und langfristig zu sichern. Unser Fokus liegt darauf, die Arbeitsplätze unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten und unseren Kunden den gewohnt hohen Service zu bieten“, so Michael Mühlin, Geschäftsführer und Inhaber von Rhein-Taxi. „Das Schutzschirmverfahren bietet dem Unternehmen den notwendigen rechtlichen Rahmen, um innerhalb einer festgelegten Frist einen Sanierungsplan zu erarbeiten und umzusetzen. Ziel ist es, die finanzielle Stabilität des Unternehmens wiederherzustellen und eine solide Basis für zukünftiges Wachstum zu schaffen“, ergänzt Rechtsanwalt Robert Buchalik von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, der das Verfahren begleitet.

Löhne und Gehälter sind gesichert

Unmittelbar nach der Antragstellung hat die Geschäftsführung alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die an Rhein-Taxi angeschlossenen Taxibetriebe über die Situation informiert. Dabei wurde betont, dass der Geschäftsbetrieb in vollem Umfang fortgeführt wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die angeschlossenen Taxibetriebe haben ihre volle Unterstützung zugesagt und werden den Betrieb weiterhin aufrechterhalten. Die Zahlung der Löhne und Gehälter ist über eine Insolvenzgeldvorfinanzierung für drei Monate gesichert. „Die Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH dankt ihren Kunden, Partnern und
Mitarbeitenden für das entgegengebrachte Vertrauen und die Unterstützung in dieser herausfordernden Zeit. Wir sind zuversichtlich, gestärkt aus dem Insolvenzverfahren hervorzugehen und auch weiterhin als verlässlicher Partner am Markt agieren zu können“, erklärt Geschäftsführer Mühlin.

Juristische Berater, BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, Düsseldorf

In rechtlichen Fragen wird Rhein-Taxi von der Kanzlei BBR Buchalik Brömmekamp
Rechtsanwälte beraten:
Rechtsanwalt Robert Buchalik
Rechtsanwalt Fritz Rabenhorst
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Bödiger

Betriebswirtschaftliche Berater, plenovia GmbH, Düsseldorf

In betriebswirtschaftlichen Fragen beraten:
Staatl. Gepr. Betriebswirt Horst Huschauer, Manager Finance
Diplom-Betriebswirt (FH) Klaus Konrad, Manager Finance

Vorläufiger Sachwalter

Zum vorläufigen Sachwalter wurde vom Amtsgericht Düsseldorf Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Brinkmann & Partner Rechtsanwälte, Düsseldorf, bestellt.

Über BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte

BBR ist eine der führenden Wirtschaftskanzleien mit Spezialisierung auf Insolvenzrecht, Sanierung und Restrukturierung sowie Insolvenzverwaltung. Mit Standorten in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Berlin, Erfurt und Düren bietet die Kanzlei umfassende juristische Dienstleistungen und hohe fachliche Expertise. Die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist bundesweit insbesondere darauf spezialisiert, mittelständische Unternehmen in der Krise wieder auf Erfolgskurs zu bringen. In interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Betriebswirten und Ingenieuren bietet BBR ein breites Leistungsspektrum für mittelständische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte entwickelt ganzheitliche
und nachhaltige Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind, und setzt diese in Restrukturierungsund Sanierungsprojekten um. BBR hat bereits mehr als 250 Unternehmen erfolgreich nach dem sog. Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) und dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) beraten.

Über plenovia

plenovia erarbeitet als Unternehmensberatung umfassende Lösungen für mittelständische Unternehmen in wirtschaftlichen Krisensituationen. Im Gesamtspektrum der betriebswirtschaftlichen und leistungswirtschaftlichen Restrukturierung und Sanierung reicht das Beratungsportfolio von der Gutachtenerstellung nach IDW S6 oder einem Independent Business Review (IBR) über die neuen gesetzlichen Verfahren der Sanierungsmoderation
und des Restrukturierungsverfahrens nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) bis hin zum Insolvenzplanverfahren
in Eigenverwaltung nach dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG). Schwerpunkte sind neben der Eigenverwaltungsplanung die Bereiche Finance und Operations.

Interview mit Michael Mühlin

Geschäftsführer und Inhaber der Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH (Rhein-Taxi)

Die wirtschaftliche Situation des Taxigewerbes in Düsseldorf hat sich in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert. Trotz wiederholter Warnungen und Forderungen nach einer Anpassung der Tarife, bleibt eine Reaktion der Stadtverwaltung aus. Michael Mühlin, Inhaber von Rhein-Taxi, einem der betroffenen Taxibetriebe, spricht über die Hintergründe dieser Krise und was seiner Meinung nach getan werden muss, um die Existenz der Unternehmen zu sichern.

Herr Mühlin, wann wurde die Düsseldorfer Straßenverkehrsbehörde erstmals auf die schwierige Situation der Taxibetriebe aufmerksam gemacht?

Bereits im Frühjahr wurde der Düsseldorfer Straßenverkehrsbehörde die prekäre Lage der Taxibetriebe eindringlich dargelegt. Die Düsseldorfer Steuerkanzlei Sturm + Partner, die über 600 Taxis in der Stadt betreut, berichtete, dass die Taxibetriebe im Jahr 2023 einen durchschnittlichen monatlichen Verlust von 49,71 Euro pro Taxi einfahren würden.

Welche Maßnahmen haben die Taxibetriebe und der Landestaxiverbandes FPN ergriffen, um die Situation zu verbessern?

Trotz wiederholter Anträge auf eine Tariferhöhung von Rhein-Taxi und dem Landestaxiverband FPN, vertreten durch den Vorstand Dr. Stehr, hat die Stadtverwaltung nicht reagiert. Auch Oberbürgermeister Dr. Keller wurde mehrfach auf die existenzbedrohende Situation hingewiesen, doch die für Juni dieses Jahres geplante Taxitarifanpassung wurde erneut verschoben.

Gibt es rechtliche Vorgaben für die Gestaltung von Taxitarifen?

Nach § 39 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind die Taxitarife von der Behörde so zu gestalten, dass die wirtschaftliche Existenz der Unternehmen gesichert ist. Die letzte Anpassung der Taxitarife in Düsseldorf erfolgte im Jahr 2015 und davor im Jahr 2009. Seitdem wurden zehn Mindestlohnerhöhungen durchgeführt, die städtischen Löhne um rund 25 Prozent angehoben und die Inflation stieg von 2009 bis 2024 um rund 46,5 Prozent. Während in fast allen NRW-Kommunen die Taxitarife seit 2022 mindestens einmal erhöht wurden, bilden Düsseldorf, Düren, Hagen und Herne die Ausnahmen.

Sehen Sie neben den unzureichenden Tariferhöhungen noch andere Probleme?

Ja, ein weiteres Problem ist die hohe Zahl an Mietwagen und Taxis in Düsseldorf. Derzeit sind offiziell viele Taxis und Mietwagen registriert, deren exakte Zahl nicht einmal vom Amt für Statistik und Wahlen angegeben werden kann. Das Amt für Statistik wurde bereits am 30. Juli 2024 angefragt. Bisher ohne Antwort. Dies führt zu einem unverhältnismäßigen Wettbewerb und untergräbt die Bemühungen zur Reduzierung der Luftverschmutzung, obwohl die Stadtverwaltung immer mehr Tempo-30-Zonen zur Verkehrsberuhigung einführt.

Wie würde sich die Lage verändern, wenn die Zahl der Mietwagen auf dem Niveau von 2009 geblieben wäre?

Wäre die Zahl der Mietwagen auf dem Niveau von 2009 geblieben, wäre eine Erhöhung des Taxitarifs nicht notwendig. Mit einer höheren Auslastung könnten die Taxibetriebe weiterhin rentabel arbeiten. Dies würde den Taxifahrern ein auskömmliches Einkommen sichern und eine steuerehrliche Beschäftigung fördern. Vor allem aber hätten die Düsseldorferinnen und Düsseldorfer ein preisgünstiges Taxi, das jederzeit schnell und zuverlässig zur Verfügung steht.

Was erwarten Sie in dieser Situation von der Stadtverwaltung?

Die Situation erfordert dringend eine Reaktion der Stadtverwaltung, um die Existenz der Düsseldorfer Taxibetriebe grundsätzlich zu sichern und einen fairen Wettbewerb wiederherzustellen. Rhein-Taxi und die anderen betroffenen Unternehmen hoffen, dass ihre Hilferufe endlich Gehör finden.

Gibt es noch andere Aspekte, die in diesem Zusammenhang wichtig sind?

Ja, auch die Bemühungen der Stadt, Lärm, Luftverschmutzung und Verkehrsdichte zu reduzieren, sollten berücksichtigt werden. Wenn weniger unnötige Mietwagen durch die Stadt kreisen würden, könnte die Stadt ihren Klimaschutzbestrebungen gerecht werden, da weniger Fahrzeuge auch weniger Schadstoffe und Lärm verursachen.

Herr Mühlin, wir danken Ihnen für das Gespräch.

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