Insolvenzanfechtung bei Vermietern
Anfechtungsrisiko für Vermieter
Die Insolvenzen von großen Unternehmen wie Gerry Weber, AWG oder Schlecker3 haben es deutlich gezeigt: Vermieter verlieren in der Insolvenz ihrer Mieter viel Geld. Neben dem Leerstand erhalten sie für aufgelaufene Mietzinsrückstände nur eine geringe Quote. Nun gehen Insolvenzverwalter vermehrt dazu über, Zahlungen der späteren Insolvenzschuldner an ihre langjährigen Vermieter anzufechten4. Dabei werden in der Insolvenz des Mieters monatlich geleistete Mietzinszahlungen über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren angefochten, insbesondere dann, wenn der Mieter den Mietzins nur unregelmäßig, schleppend oder auf Grundlage einer Ratenzahlungsvereinbarung geleistet hat.
In unseren „Handlungsempfehlungen für Vermieter“5 informieren wir Sie, wie Sie sich als Vermieter gegen Insolvenzanfechtungen wehren und wie Sie sich schon im laufenden Mietverhältnis auf eine Insolvenz richtig vorbereiten können. Die überregionale Wirtschaftskanzlei und Unternehmensberatung Buchalik Brömmekamp mit über 50 Rechtsanwälten, Steuerberatern und Betriebswirten ist neben der Sanierung von Unternehmen auf die Vertretung von Vermietern spezialisiert, deren Mieter in die Krise oder Insolvenz geraten sind. Wir helfen Ihnen als Vermietern, das gegen Sie gerichtete Rückzahlungsverlangen der Insolvenzverwalter abzuwehren und etwaige Ansprüche schon in der Entstehung zu vermeiden. Sprechen Sie uns an. Gerne stehen Ihnen die Anfechtungsrechtsexperten Rechtsanwalt Dr. Olaf Hiebert und Rechtsanwalt Robert Buchalik für eine Beratung zur Verfügung.
Nutzen Sie unsere Expertise – Sprechen Sie uns an. Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/nach-der-schlecker-pleite-leere-laeden-1.1651344
http://www.rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/fragen-und-antworten-zur-schlecker-insolvenz-bid-1.2683393
Dr. Olaf Hiebert und Robert Buchalik, in ihrem Artikel „Vermieter im Fadenkreuz der Insolvenzverwalter“
Wichtige Entscheidungen zu diesem Thema
- BGH, Beschl. v. 27.09.2018 – IX ZR 313/16 (Anfechtung gegen Verpächter)
- BGH, Urt. v. 17.12.2015 – IX ZR 61/14, ZInsO 2016, 173 ff. (Verurteilung eines Vermieters zur Erstattung von rd. 220.000 Euro; insb. zu Kenntnis und Ratenzahlungsvereinbarung)
- OLG Hamm, Urt. v. 21.05.2015 I-27 U 103/14 (Zahlung an Vermieter zur Abwendung der Kündigung)
- LG Frankfurt, Urt. v. 20.12.2017 2-20 O 6/17 (Kein Benachteiligungsvorsatz bei Zahlung an Vermieter)
- LG Freiburg , Urt. v. 07.01.2014 – 12 O 133/13, ZInsO 2014, 262 ff. (zur Anfechtung von Mietzinszahlungen an einen vermietenden Gesellschafter)