Deutschland hat mittlerweile ein im internationalen Vergleich sehr gut ausgebautes System an gerichtlichen Sanierungsverfahren. Die sind, wenn sie mit dem nötigen Know-how eingesetzt werden, regelrechte „Sanierungswaffen“. Eine rein betriebswirtschaftlich orientierte Sanierung dagegen stößt häufig an enge juristische Gestaltungsgrenzen, z. B. im Arbeits- oder (Miet-)Vertragsrecht. Umgekehrt bringt eine notwendige Sanierung auch juristische Gefahren, gerade wenn sich das Unternehmen in der Nähe der Insolvenz bewegt. Die Geschäftsführung muss sich in diesen Fällen auf ein solides Wissen um alle Haftungsrisiken in einer insolvenznahen oder erst recht insolventen Betriebsfortführung stützen können, wenn sie sich nicht in große persönliche Gefahr begeben will.
Ist man einmal in einem Insolvenzverfahren, wird die juristische Begleitung unternehmerischer Entscheidungen unverzichtbar. Dann ändert sich die komplette Denkweise, und „normal-ökonomische“ Selbstverständlichkeiten werden aufgrund der geänderten juristischen Handlungsbedingungen zuweilen völlig auf den Kopf gestellt. Diese Punkte müssen möglichst auf Entscheider-Ebene erkannt und entsprechend umgestellt werden, um einerseits Fehler oder redundante Prozesse zu vermeiden und andererseits vollen Nutzen aus den ungewohnten Möglichkeiten zu ziehen, die sich bieten.